3. Mit Eingabe vom 3. Mai 2013 stellte die Klägerin den Antrag, die Prozesskosten seien im Verhältnis 2/3 (Klägerin) zu 1/3 (Beklagte) zu verteilen (act. 55). Sie wies darauf hin, dass die Prozesskosten abweichend von der Regel von Art. 106 Abs. 1 ZPO nach der Bestimmung von Art. 107 Abs. 1 lit. a und f ZPO zu verteilen seien, wenn eine Partei in guten Treuen zur Prozessführung veranlasst gewesen sei, oder andere besondere Umstände vorliegen würden. Die Klägerin habe in mehrjähriger Arbeit ein marktreifes Produkt ("Nailner") auf den Markt gebracht.