Mit Verfügung vom 25. April 2013 wurde den Parteien Gelegenheit eingeräumt, ihre Anwalts- und Patentanwaltsrechnungen einzureichen (act. 53). Die Beklagten reichten diese am 30. April 2013 und 3. Mai 2013 ein (act. 54; act. 54_1 und 2; act. 56; act. 56_1 - 4c; act. 57; act. 57_1).