Es sei zuerst über die Rechtsbegehren 1-3 und 5 ein Teilurteil zu fällen und dann nach Vorliegen der Auskunft gemäss dem Begehren 3 das Teilurteil über das Rechtsbegehren 4 zu fällen. b) gemäss Replik (act. 2_17) (Ergänzung der bestehenden Rechtsbegehren 1-5 der Klageschrift vom 11.2.2011) 1. (Es sei der Gesuchsgegnerin unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe mit Haft im Widerhandlungsfall zu untersagen, 1.1 — 1.2 unverändert) 1.3 antimykotische Stifte gegen Nagelpilz, enthaltend unter anderem Ethyllaktat;