1. Es sei der Gesuchsgegnerin unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe mit Haft im Widerhandlungsfall zu untersagen, 1.1 antimykotische Stifte gegen Nagelpilz, enthaltend Ethyllaktat und Essigsäure sowie einen Wasseranteil von nicht mehr als 4%, ohne filmund lackbildende Zusätze; 1.2 besonders den antimykotischen Stift gegen Nagelpilz, den sie unter der Marke „EXCILOR“ bewerben und verkaufen (siehe Beilage 1: Abbildung des „EXCILOR“-Stifts mit Verpackung); in die Schweiz einzuführen, hier zu bewerben, anzubieten, zu verkaufen oder auf andere Weise gewerblich zu nutzen.