Klar wird eigentlich nur, dass der Kläger geltend macht, bezüglich des EP 1 449 391 (AMTS-Patent) Lizenznehmer des Patentinhabers Zoltan Pal zu sein (zu diesem Lizenzvertrag sagt er allerdings weiter nichts), und dass er behauptet, eine von Apple, vertreten durch die Kanzlei Bardehle Pagenberg, gegen das Patent [genauer wohl, den deutschen Teil des Patentes] beim Deutschen Bundespatentgericht eingereichte Nichtigkeitsklage sei unbegründet, weil (nach Auffassung des Klägers) die von Apple vorgebrachten Entgegenhaltungen 7, 14 und 15 nicht neuheitsschädlich seien, was bedeute, dass wenn diese Kanzlei das Patent nicht nichtig