Mit Eingabe vom 29. Januar 2012 reichte der Kläger - offenbar im Sinne einer Klageschrift - fünf wie folgt betitelte Dokumente bzw. Dokumentenbündel ein (act. 9): - "AMTS- und NFC-Transaktions Patentklage" (Teil 1) - "Tatsachenbehauptungen am Handelsgericht Zürich" (Teil 2) - "Lizenz-/Streit-Summe" (Eingabe an das Handelsgericht) (Teil 3) - "Weitere Mitteilungen an das Handelsgericht Zürich im Nov 2011" (Teil 4) - "Verschiedene Emails mit entsprechenden Ergänzungen, dass das AMTS-Patent 'bombastisch' ist, wie es schon im Nov. 2010 vom Patentanwalt Luchs aus Zürich als so bezeichnet/Beurteilt wurde!!!" (Teil 5).