Seite 5 O2012_012 Zudem seien die Beilagen mit einem Verzeichnis einzureichen. Sodann erging folgender Hinweis: " Wenn Sie dem nicht bis 30. Januar 2012 nachkommen, wird auf Ihre Klage nicht eingetreten. Um es nochmals zu betonen, es geht nicht um irgendwelche Verbesserungen von bisherigen Eingaben, sondern darum, dass Sie, wie im Brief vom 16. Januar 2012 dargelegt, eine Klageschrift einreichen, die den Anforderungen der ZPO entspricht" (act. 5). 6.