Daraufhin überbrachte der Kläger dem Handelsgericht am 25. Oktober 2011 weitere Original-Unterlagen (act. 4). Er stellte darin in Aussicht, sie am nächsten Tag wieder abzuholen, was allerdings nicht geschah. Am 9. November 2011 überbrachte der Kläger ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (act. 5), gefolgt von weiteren Dokumenten, welche der Kläger dem Handelsgericht am 10. November 2011 per Post zustellte (act. 6). Am 11. November 2011 sandte der Kläger dem Handelsgericht eine weitere Eingabe zu, worin er seine Hoffnung ausdrückte, dass das Gericht seine Akten "zur URP-Antrag- bzw. Klage-Verbesserung" erhalten habe (act. 1).