5. Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten eine Prozessentschädigung von CHF 70'000.00 zu bezahlen. Dieses Urteil geht an: – die Klägerin (mit Gerichtsurkunde) – die Beklagte (mit Gerichtsurkunde) – das Institut für Geistiges Eigentum (nach Eintritt der Rechtskraft, mit Gerichtsurkunde) Rechtsmittelbelehrung: