Seite 19 O2012_010 Das Bundespatentgericht erkennt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtsgebühr für das bundespatentgerichtliche Verfahren wird festgesetzt auf CHF 50'000.00. 3. Die Kosten werden der Klägerin auferlegt. Sie werden aus dem von der Klägerin geleisteten Vorschuss von CHF 110'000.00 bezogen. Der Restbetrag wird der Klägerin zurückerstattet. 4. Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten den Betrag von CHF 16'821.20 zu ersetzen.