Seite 17 O2012_010 1994 veröffentlicht worden war, d.h. mehr als zwölf Jahre vor Einleitung der Abtretungsklage (act. 2_I_1_26), ist die Frist gemäss Art. 31 Abs. 1 PatG abgelaufen und die Abtretungsklage verwirkt. Das Rechtsbegehren (1)a) ist deshalb abzuweisen.