Gemäss der Aussage von Robert Mathys jun. besteht eine langjährige Beziehung zur Beklagten dahingehend, dass die Firma Mathys AG Lizenznehmerin der Beklagten sei bzw. gewesen sei. Die Mathys AG verfüge über eine langjährige Erfahrung in der Erstellung von orthopädischen Implantaten. Prof. Dr. med. Aebi habe an der technischen Entwicklung des Streitpatents keinen wesentlichen Input gegeben, da es sich vor allem um eine technische Weiterentwicklung gehandelt habe, an der Prof. Dr. med. Aebi gar nicht habe mitwirken können (act. 2_VI_23 S. 2). Nach seiner Erinnerung habe ihm Prof. Dr. med. Aebi auch keine Skizzen der neuen Entwicklung, die dann durch die Mathys AG gemacht worden sei,