Prof. Dr. med. Aebi führte aus, es habe u.a. als Forschungsschwerpunkt zu seinen Pflichten während seiner Tätigkeit am Universitätsspital Bern gehört, eine akademische Wirbelsäulenabteilung aufzubauen und dabei Implantate neu zu entwickeln (act. 2_VI_20 S. 2; weitgehend übereinstimmend act. 2_VI_21 S. 2 und act. 2_VI_43 S. 1). Er habe bereits vor dem Jahr 2003 gewusst, dass er als Miterfinder auf verschiedenen Patenten genannt werde. Ihm sei jeweils ein Blatt unterbreitet worden, das er unterschrieben habe, und damit habe er die Patentrechte an die Beklagte abgetreten (act. 2_VI_20 S. 2/3). Auf Anweisung von Prof. Dr. med.