332 OR zu schliessen, dass hier keine Gesetzeslücke besteht, da damals eine Regelung bestand, auch wenn sie von der heutigen verschieden ist. In Bezug auf das öffentliche Dienstverhältnis erfolgte ein Umdenken des Bundes und der Kantone betreffend Erfindungen, die Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit oder im Zusammenhang damit machen, erst viele Jahre nach dem Erlass des sogenannten Bayh-Dole-Act im Jahr 1980 und dessen erfolgreichen Umsetzung in den Vereinigten Staaten. Dieses Gesetz bestimmt, dass die Hochschule die Eigentumsrechte an allen Erfindungen, die mit Bundesmitteln unterstützt worden sind, beanspruchen kann (Lutz/Staehelin, GRUR Int 1999, 229 m.w.