sen, SJZ 99 [2003] Nr. 9 S. 217 ff., 219; François Dessemontet, Die Universitätserfindungen, GRUR Int 1983, 133 ff., 139 und 141; teilweise abweichend Pierre Gabus, La titularité des droits de propriété intellectuelle au sein des hautes écoles suisses, AJP 1992, 453 ff., 454, wo er allerdings einräumt, dass von der früheren Lehre eine abweichende Meinung vertreten worden war). Im Gegensatz zum öffentlichen Recht des Bundes und der Kantone enthält das Obligationenrecht seit Jahrzehnten in Art. 332 eine Bestimmung betreffend die Rechte des Arbeitsgebers an Erfindungen des Arbeitnehmers.