Herr Dr. med. Aebi war von Oktober 1984 bis Juli 1992 als Oberarzt an der Klinik für orthopädische Chirurgie der Klägerin öffentlich-rechtlich auf Kündigung angestellt. Er hatte unter anderem die Aufgabe, die Wirbelsäulenchirurgie an der Klinik der Klägerin aufzubauen (vgl. act. 2_I_1_05 bis act. 2_I_1_10). Aufgrund seiner Habilitation im Jahr 1988 wird Herr Dr. med. Aebi nachfolgend als Prof. Dr. med. Aebi bezeichnet. Leiter der Klinik war Prof. Dr. Reinhold Ganz, der selber erfinderisch tätig war und mehrfach auf Patenten der Protektor AG und der Gebrüder Sulzer AG als Erfinder genannt wird (vgl. act. 2_I_2_08 bis act. 2_I_2_12).