Sie, d.h. die Synthes, Inc. und die mit Synthes, Inc. verbundenen Gesellschaften, beherrschten nie die Beklagte. Die Änderung der Firma der Beklagten in AO Technology AG erfolgte mit dem Verkauf der Rechte am Namen Synthes an die Synthes- Gruppe (act. 2_I_2_04 und act. 2_I_2_05; act. 2_I_1_36 bis act. 2_I_1_44).