sowie durch Herausgabe der Buchhaltung und aller Belege, welche die von Rechtsbegehren Ziffer 2 Absatz 2 erfassten Einnahmen betreffen; sowie die Richtigkeit der Auskünfte durch eine unabhängige und fachlich ausgewiesene Revisionsstelle bezeugen zu lassen; Rechtsbegehren der Beklagten (act. 2_I_2): 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist; 2. Unter gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich die zum jeweiligen Satz geschuldete Mehrwertsteuer, zu Lasten der Klägerin. Das Bundespatentgericht zieht in Erwägung: Vorgeschichte und Prozessablauf