b) Ziff. 2 gemäss Replik (act. 2_I_3) (2) Es sei die Beklagte zu verpflichten, über den im Zusammenhang mit der Anmassung des Schweizerischen Patents Nr. 683 963 erzielten Umsatz und Gewinn umfassend Rechnung zu legen, insbesondere durch Angabe sämtlicher Lizenz- und sonstiger Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb des USS Trauma Moduls und der dazugehörigen Klemmbacke in der Schweiz erzielt wurden und immer noch werden, wobei auch solche Einnahmen anzugeben sind, die nicht direkt der Beklagten, sondern sonstigen begünstigten Personen, insbesondere der AO Stiftung in Chur, zufliessen;