Der Zeitaufwand der beigezogenen Patentanwälte betrage bisher 135 Stunden bzw. CHF 51‘000.00. Die Klägerin ersuche, bei der Festsetzung der Parteientschädigung die Komplexität des vorliegend zu beurteilenden Falles, den Umstand, dass der Schriftenwechsel abgeschlossen und eine lnstruktionsverhandlung durchgeführt worden sei und die Beklagten sich nicht auf die Eintretensfrage hätten beschränken können, und schliesslich den sehr erheblichen Zeitaufwand der Rechts- und Patentanwälte angemessen zu berücksichtigen (act. 15).