Das geänderte Rechtsbegehren gemäss Replik (act. 3_A_03) beinhaltet unter anderem das Merkmal b): wobei die Schaumglasbrocken eine zwischen 0 und der grössten Korngrösse abgestufte Siebkurve mit wenigstens 3 Korngrössen aufweisen Im für die Verletzungsfrage relevanten (und gleichzeitig für die Abgrenzung vom Stand der Technik entscheidenden) Merkmal wurde damit wortwörtlich die Formulierung des erteilten Schutzanspruchs übernommen.