Seite 3 O2012_004 5. Nachdem die Vergleichsbemühungen der Parteien im Nachgang zur Instruktionsverhandlung vom 23. Mai 2012 gescheitert waren (act. 10), stellte das Gericht den Parteien mit Schreiben vom 7. Juni 2012 das Fachrichtervotum von Dr. Bremi, welches zum Schluss kam, soweit gültig, sei das Patent nicht verletzt (act. 11), zur Stellungnahme zu. Gleichzeitig setzte das Gericht der Klägerin, mit entsprechender Begründung, dieselbe Frist an, um ihr Rechtsbegehren zu verbessern, widrigenfalls auf die Klage nicht eingetreten würde (act. 12).