Die Beklagte bekräftigt in der Hauptklageduplik, dass nach ihrer Auffassung der Streitwert der Klage mindestens CHF 5 Mio. betrage. Sie hält in der Widerklagereplik fest, dass nach ihrer Meinung der Streitwert der Widerklage mindestens CHF 5 Mio. betrage.