Bei der Festsetzung der Höhe des Kostenvorschusses wurde der Streitwert für die Klage und die Widerklage einstweilen auf je CHF 5 Mio. festgesetzt. In der Hauptklagereplik geht die Klägerin entsprechend der Klage von einem Streitwert von CHF 500'000.00 aus und gibt den Streitwert für die einzelnen nationalen bzw. regionalen Patentanmeldungen bzw. Patente wie folgt an: CHF 400'000.00 übersteigend für das EP- Patent, CHF 50'000.00 für das US-Patent und jeweils CHF 25'000.00 übersteigend für die ZA und JP Anmeldung. Die Beklagte bekräftigt in der Hauptklageduplik, dass nach ihrer Auffassung der Streitwert der Klage mindestens CHF 5 Mio. betrage.