über CHF 100'000.00 beibringe,100 welche die Beklagte in der Folge leistete.101 Gestützt auf Art. 264 Abs. 3 ZPO ist der Klägerin eine Frist von 30 Tagen ab Rechtskraft dieses Urteils anzusetzen, um eine Ersatzklage be- 97 Brauchbar Birkhäuser, in: Jung/Spitz, Art. 5 UWG RZ 15 98 [Aktenverweis]; Verfahren Nr. 102 2009-22 99 [Aktenverweis] 100 [Aktenverweis] 101 [Aktenverweis] Seite 53 züglich des durch die Massnahme erlittenen Schadens anzuheben, ansonsten die geleistete Sicherheit freigegeben wird.