96 CHK-Ferrari Hofer/Vasella, Art. 5 UWG RZ 5; Brauchbar Birkhäuser, in: Jung/Spitz, Art. 5 UWG RZ 16 ff. Seite 52 Art. 5 lit. a und b UWG schützen also ein Produkt nur während seiner Produktionsphase, nicht mehr aber, wenn es einmal auf dem Markt ist.97 Hier ist wiederum entscheidend, dass mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung nicht mehr ein Arbeitsergebnis vorliegt, das sich zur Vertrauthaltung eignet.