Sie wurde damit ab 3. März 2005 zum Stand der Technik, ohne dass eine der Vertragsparteien einen "wrongful act" begangen hätten. Dies scheint auch kaum möglich, fanden doch gemäss Aussage der Beklagten selber die ersten technisch inhaltlichen Gespräche erst am 25. Juli 2003 statt, das heisst nach dem Prioritätsdatum dieser Anmeldung.