Die in diesem Verfahren umstrittene Anmeldung wurde offensichtlich von keiner der Prozessparteien respektive Vertragsparteien der oben genannten Vertraulichkeitsvereinbarung eingereicht, sondern unstrittig von DaimlerChrysler AG. Die Anmeldung verfügt über ein frühestes Prioritätsdatum vom 22. Juli 2003 und wurde als internationale Anmeldung am 3. März 2005 publiziert. Sie wurde damit ab 3. März 2005 zum Stand der Technik, ohne dass eine der Vertragsparteien einen "wrongful act" begangen hätten.