Selbst wenn darauf einzutreten wäre, so wäre ein solches Verfahren, auch als Sheradisierverfahren bezeichnet, aus dem Stand der Technik von weit vor dem 22. Oktober 2004, aber auch vor dem von der Beklagten geltend gemachten ersten Treffen der Parteien vom 25. Juli 2003 bekannt. So z.B. (für viele) aus dem Artikel “Sherardisieren“ in DRAHT 9 (1958) Nr. 4 (Widerklageantwortbeilage 1), der Enzyklopädie Naturwissenschaften und Technik (Auszug), 1980 (Widerklageantwortbeilage 2), der DT 26 16 720 Al vom 21. Oktober 1976 (Widerklageantwortbeilage 8), der DE 697 11 601 und aus der DE 134 594.