darum, die Erteilung der angemeldeten Patente hinauszuschieben. Solange das vorliegende Verfahren hängig sei, bleibe das Patenterteilungsverfahren beim EPA ausgesetzt, und die Klägerin könne das streitgegenständliche Verfahren nutzen.78 50.1 Die Klägerin bestreitet die Aktivlegitimation der Beklagten mit dem Hinweis, selbst wenn es zutreffen sollte, dass der Gegenstand der strittigen Patentanmeldungen von Leonid Levinski bzw. der Victocor Technologies SA stamme, könne die Beklagte, da nicht ihre betrieblichen Interessen betroffen seien, aus der Verwendung dieser angeblichen Geschäftsgeheimnisse keine eigenen Ansprüche ableiten.