Für die Dauer des vorliegenden Verfahrens und bis zum rechtskräftigen Urteil wird der Benteler Automobiltechnik GmbH als vorsorgliche Massnahme unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe mit Busse wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen im Sinn von Art. 292 StGB für den Widerhandlungsfall verboten, die den Patentanmeldungen, also den streitgegenständlichen Patentanmeldungen WO 2005/018848 A1 und allen aus diesen hervorgegangenen Patentanmeldungen, zugrunde liegenden Erfindungen und Verfahren, also das Warmformen mit anschliessender Thermodiffusionsbehandlung und/oder das Thermodiffusionsverfahren, zu benützen oder das entsprechende Know-how zu