Rechtsbegehren 3 ist gestuft formuliert. Im ersten Absatz wird ein breites Begehren gestellt, das verbieten soll, das Warmformen mit anschliessender Thermodiffusionsbehandlung und/oder das Thermodiffusionsverfahren zu verwenden. Bei Lichte besehen ist damit das breiteste beantragte Verbot ein allgemeines Verbot zur Verwendung des Thermodiffusionsverfahrens, ohne dass dieses hinsichtlich Parameter genauer spezifiziert wäre.