tungscharakter erfuhr, sich dieses Wissen aneignete und seither auch industriell nutzte. Damit geht es bei der Klage auf Übertragung von Rechten an Patenten und der Widerklage betreffend unlautere Verwertung von Know-how, das sich die Klägerin angeblich unrechtmässig angeeignet hatte, in gleicher Weise um die Frage, von wem die streitgegenständliche Erfindung ursprünglich stammte, wer sich anlässlich der Entwicklungszusammenarbeit das entsprechende Wissen aneignete und in der Folge verwertete, sei dies durch eine unzulässige Patentanmeldung, wie die Klägerin behauptet, oder sei dies durch Ausnutzung des so erfahrenen Know-hows, wie dies von der Beklagten geltend gemacht wird. Aufgrund