Die Beklagte wendet in der Klageantwort dagegen ein, das Warmumformen entspreche dem Stand der Technik und die Thermodiffusion stelle eigenes Know-how bzw. solches der Victocor Technologies S.A., mit der sie gesellschaftlich verbunden sei, dar. Sie reicht dabei keine getrennte Begründung für die Klageantwort und die Widerklage ein, sondern legt die nach ihrer Ansicht zutreffende Sachdarstellung als Basis für die Klageantwort und die Widerklage dar.