Seite 39 43. Wie die Klägerin zu Recht darauf hinweist, beruht die Klage auf Patentrecht, wogegen die Beklagte in der Widerklage der Klägerin ausschliesslich die Verwertung fremder Leistungen und Geheimnisse gestützt auf Art. 5 und Art. 6 UWG vorwirft. Gemäss Art. 6 Nr. 3 LugÜ wird nun aber nicht verlangt, dass für die Ansprüche gemäss Klage und Widerklage die gleiche Rechtsgrundlage besteht, sondern es genügt, wenn sich diese aus dem gleichen Sachverhalt herleiten.