Die Voraussetzung desselben Sachverhalts fehlt jedoch, wenn im Einzelfall für die Entscheidung der Rechtsfragen gemäss Widerklage andere oder zusätzliche Sachverhaltselemente herangezogen werden müssen als für die Hauptklage.60 Die mit der Klage und Widerklage geltend gemachten Ansprüche, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen oder ausservertraglicher Haftung ergeben, müssen voneinander abhängig sein, so dass sich eine einheitliche Entscheidung durch dasselbe Gericht aufdrängt.61