Im Bereich von immaterialgüterrechtlichen Streitigkeiten ist die erforderliche enge Beziehung ohne weiteres zu bejahen, wenn eine Klage wegen Verletzung eines Schutzrechts eingeleitet wird und die Beklagte widerklageweise Nichtigkeit eingewendet.59 Die Voraussetzung desselben Sachverhalts fehlt jedoch, wenn im Einzelfall für die Entscheidung der Rechtsfragen gemäss Widerklage andere oder zusätzliche Sachverhaltselemente herangezogen werden müssen als für die Hauptklage.60