Ansprüchen, ist die Voraussetzung, dass ein einheitlicher Sachverhalt vorliegen muss, erfüllt, wenn Ursache für die wechselseitigen Klagen ein einheitliches Ereignis bzw. ein einheitlicher Vorgang ist, wobei sich im Einzelfall Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben können.58 Im Bereich von immaterialgüterrechtlichen Streitigkeiten ist die erforderliche enge Beziehung ohne weiteres zu bejahen, wenn eine Klage wegen Verletzung eines Schutzrechts eingeleitet wird und die Beklagte widerklageweise Nichtigkeit eingewendet.59