Vor dem Gericht, bei dem die Klage anhängig ist, kann, wenn zwischen den Parteien keine vertraglichen Beziehungen bestehen, gestützt auf Art. 6 Nr. 3 LugÜ auch aus demselben Sachverhalt wie die Klage selbst Widerklage erhoben werden.56 Gemäss der Rechtsprechung muss ein "einheitlicher Sachverhalt" vorliegen, damit von einer konnexen Widerklage gesprochen werden kann; mithin genügt nicht, wenn die der Klage und Widerklage zu Grunde liegenden Verträge lediglich in einem wirtschaftliche Zusammenhang zueinanderstehen. Das Tatbestandsmerkmal desselben Sachverhalts ermöglicht eine Widerklage auch in Bezug auf ausservertragliche Forderungen.57 Bei ausservertraglichen, d.h. gesetzlichen