für das Verfahren vor der einzigen kantonalen Instanz gemäss Art. 5 ZPO gelten, analog anzuwenden.50 Wie nachfolgend auszuführen ist,51 ist der sachliche Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage vorliegend zu bejahen.52 42. Örtliche Zuständigkeit: Nachdem ein internationaler Sachverhalt vorliegt, ist der Widerklagegerichtsstand nach Art. 6 Nr. 3 LugÜ zu bestimmen. Danach kann am Ort der Hauptklage eine Widerklage erhoben werden, wenn der Widerbeklagte seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat und sich der widerklageweise geltend gemachte Anspruch