In dem von der Klägerin eingereichten E-Mail von Robert M. Wasnofski, Partner bei Dorsey & Whitney LLP, New York, vom 11. Oktober 2012 weist dieser entsprechend darauf hin, dass, wenn mehrere Erfinder eine Erfindung gemeinsam gemacht haben, diese gemäss 35 U.S.C. § 116 die Patentanmeldung gemeinsam einreichen müssten. Würden nicht alle Namen der Erfinder in der Anmeldung aufgeführt, könne dies zur Ungültigkeit des Patents führen.