Seite 28 Sie macht Ausführungen zum Beitrag der Klägerin an den strittigen Patentanmeldungen bzw. Patenten, führt aber auch in diesem Zusammenhang nicht aus, wer seitens der Klägerin Erfinder bzw. Miterfinder gewesen sein soll. Schliesslich hält sie ausdrücklich fest, Martin Brodt sei nicht Miterfinder der strittigen Patentanmeldungen bzw. der Patente, weil das Know-how bezüglich Warmumformen nicht von ihm stamme, sondern "Know-how der Klägerin darstellt".