29. In der Klage bringt die Klägerin ausschliesslich vor, Inhaberin von Knowhow zu sein, das von Dritten entwendet und patentrechtlich geschützt worden sei, worauf anschliessend die Patentrechte auf die Beklagte übertragen worden seien. Dabei macht die Klägerin nur sehr allgemeine Ausführungen darüber, dass sie ein Know-how erarbeitet habe, in dem aus Stahlblech ("Coil") hergestellte Werkstücke ("Platinen") entweder zuerst in einer ersten Presse vorgeformt würden (sog. "indirektes Warmformen") oder direkt (sog. "direktes Warmformen") in einem Ofen erwärmt und anschliessend mittels eines Roboters in einer (zweiten) gekühlten Presse endgültig geformt würden.