Dies bedeutet, dass zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen ist, wer konkret (Teil-)Erfinder welcher technischen Lehre war. Bei der Angabe dieser technischen Lehre kann ein allgemeiner Verweis nicht genĂ¼gen, sondern es ist die konkrete erfundene technische Lehre, und im Fall einer Miterfinderschaft der konkrete Erfindungsbeitrag einer bestimmten Person oder mehrerer bestimmter Personen, darzulegen.