25. Von Relevanz sind die Fragen des anwendbaren Rechts im Zusammenhang mit dem Recht auf das Patent und im Zusammenhang mit einem Vindikationsanspruch (Abtretungsanspruch). Nach Art. 1 IPRG ist im internationalen Verhältnis das IPRG für die Frage des anwendbaren Rechts einschlägig. Nach Art. 110 IPRG unterstehen Immaterialgüterrechte dem Recht des Staates, für den der Schutz der Immaterialgüter beansprucht wird (lex loci protectionis).