22. Gegenstand des klägerischen Rechtsbegehrens ist eine Patentfamilie, die aus der internationalen Anmeldung WO 2005/018848 hervorgegangen ist, und konkret die einzelnen nationalen respektive regionalen Anmeldungen EP 1 646 458, US 2006219334, JP 2007500782 und eine südafrikanische Anmeldung umfasst. Diese verschiedenen Anmeldungen sind zwar verfahrenshistorisch über die internationale Anmeldung miteinander verbunden, sind aber, da die internationale Phase abgelaufen ist, individuelle Anmeldungen.