Im Rahmen des Projekts GuT habe die Klägerin ab der zweiten Jahreshälfte 2002 begonnen, der Victocor Teile zu liefern, welche diese mit dem LEVICOR-Verfahren bearbeitet und an Daimler geschickt habe. In diesem Zusammenhang seien der Klägerin die Einzelheiten der LEVICOR-Technologie, unter anderem deren Anwendungsbereich, die Anwendungsparameter und die Ergebnisse, unter Vertraulichkeitsvorbehalt mitgeteilt worden.