Die Ansprüche der internationalen Patentanmeldung WO 2005/018848, die ursprünglich von Daimler eingereicht und anschliessend an die Beklagte übertragen worden sei, entsprächen in allen Merkmalen dem Verfahren, das die Klägerin Daimler anlässlich einer vertieften Kooperation beginnend anfangs 2000 übermittelt habe. Die Kooperation zwischen der Klägerin und Daimler habe insbesondere aus verschiedenen Workshops und regelmässigem E-Mail-Verkehr zwischen verschiedenen Mitarbeitern der Klägerin und Martin Brodt von Daimler bestanden.