Der Rechtsvertreter von Leonid Levinski stellte mit Eingabe vom 6. Oktober 2011 den Antrag, es sei in einer Verhandlung über die Aktivlegitimation der Klägerin zu entscheiden, und der Antrag der Klägerin auf Überweisung der Sache an das Bundespatentgericht sei aufgrund dessen fehlender ausschliesslicher Zuständigkeit abzuweisen. Er stellte die Anträge der Klägerin vor dem EPA vom 2. Februar 2007 und die Rechtsbegehren der Klägerin im vorliegenden Verfahren einander gegenüber und hielt fest, dass die Klägerin zu demselben Gegenstand in verschiedenen Verfahren völlig widersprüchliche Anträge gestellt habe.