Mit Schreiben vom 10. Oktober 2011 reichte die Beklagte die Begründungen des Urteils des Landgerichts München vom 30. Juni 2011 betreffend DE 10 2005 054 847 "Hochfestes Stahlbauteil mit gezielter Deformation im Crashfall" und des Entscheids des EPA vom 15. September 2011 betreffend EP 1 526 898 ein. Der Rechtsvertreter von Leonid Levinski stellte mit Eingabe vom 6. Oktober 2011 den Antrag, es sei in einer Verhandlung über die Aktivlegitimation der Klägerin zu entscheiden, und der Antrag der Klägerin auf Überweisung der Sache an das Bundespatentgericht sei aufgrund dessen fehlender ausschliesslicher Zuständigkeit abzuweisen.